Ende der allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen für den Sport

Seit dem 3. April 2022 gelten für den Sport in Innenräumen keine landesweit vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen mehr. Da wir vom Rondo daran interessiert sind, unsere Mitglieder bei der Sportausübung weiterhin zu schützen, haben wir beschlossen, noch eine Weile die zuletzt gültigen sog. 3-G Regeln in unseren Vereinsräumen aufrecht zu erhalten. Wir beobachten die aktuellen Zahlen rund um das Infektionsgeschehen in Bonn und steuern entsprechend die im Verein geltenden Regeln nach.

Aus der geltenden CoronaSchVO möchten wir Euch §2 ans Herz legen:

„(1) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden. Eine Beachtung der in Anlage 1 zusammengefassten Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen unterstützt einen angemessenen Infektionsschutz.“