
Vereinbarung zum Kinderschutz in der Jugendarbeit
Unser Verein hat die Vereinbarung zum Kinderschutz in der Jugendarbeit gemäß § 72 a SGB VIII unterzeichnet. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen ist essentiell für eine gemeinsame, gesunde und sichere Zukunft. Alle detaillierten Informationen zu dieser Vereinbarung sind hier











